ALLGEMEINE?? GESCH??FTSBEDINGUNGEN


ALLGEMEINE?? GESCH??FTSBEDINGUNGEN
Voraussetzungen
Mindestalter des Mieters liegt bei 18 Jahren. Der Mieter muss f??r das entsprechende Fahrzeug einen g??ltigen
Ausweis vorweisen, den er mindestens seit einem ganzen Jahr besitzt.
Kaution (Selbstbehalt)
Ohne Kaution ( Oder nach pers??nlicher Vereinbarung wird im Vertrag festgehalten)
Selbstbehalt: CHF 2’000.-
Reservationen
Reservationen sind elektronisch mittels Kontaktformular auf rs-beschriftungen.ch oder nach telefonischer
Absprache gegen ein vereinbartes Entgelt m??glich. Reservationsbest??tigungen erfolgen entweder per E-Mail
oder telefonisch.
Reservationen, welche nicht eingehalten werden, m??ssen mindestens 48h vor Mietbeginn wieder annulliert
werden. RS Beschriftungen beh??lt sich das Recht, f??r die Annullierung einer Reservation eine Umtriebsgeb??hr
in H??he von CHF 50.- in Rechnung zu stellen. Eine Reservation ist erst dann g??ltig, wenn der entsprechend
geschuldete und vereinbarte Reservationsbetrag einbezahlt wurde.
Haftungsausschl??sse
RS Beschriftungen haftet in keiner Weise dem Mieter gegen??ber f??r Umtriebe und/oder Ausf??lle jeglicher Art.
Darunter geh??ren zum einen die Verf??gbarkeit des Fahrzeuges, Zustand des Fahrzeuges sowie Wartungen, die
nicht seitens des Mieters verursacht wurden.
Unf??lle
Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, umgehend RS Beschriftungen telefonisch zu informieren.
Ebenfalls ist er dazu verpflichtet, sich mit der zust??ndigen kantonalen Polizei in Verbindung zu setzen, um einen
Unfallrapport erstellen zu lassen.
Sch??den, die durch einen Unfall entstanden sind, sind zu voller Last vom Mieter zu tragen und zu verantworten.
RS Beschriftungen beh??lt sich das Recht entsprechende Mehrkosten dem Mieter zu verrechnen, die durch den
zuk??nftigen Ausfall des Fahrzeuges entstehen.
Vorbehalte / Ausschl??sse
RS Beschriftungen beh??lt sich das Recht, bei schlechtem Wetter das gemietete Fahrzeug nicht auszuh??ndigen.
Entsprechend verpflichtet sich RS Beschriftungen mit dem Mieter einen neuen Termin zu vereinbaren. F??r
dieses Verfahren entstehen keine Mehrkosten.
Ausland
Das gemietete Fahrzeug darf ausschliesslich in der Schweiz gefahren werden. Allf??llige Ausnahmen k??nnen
durch RS Beschriftungen beschlossen werden und sind schriftlich festzuhalten. Ausserdem beh??lt sich RS
Beschriftungen vor, allf??llige Auslandszuschl??ge dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Versicherung
Eine Motorfahrzeughaftpflicht- sowie eine Vollkaskoversicherung sind inklusive. Der Selbstbehalt bei Sch??den,
die durch den Mieter verursacht werden, betr??gt CHF 2000.-. Dies gilt ebenfalls f??r Sch??den, die verursacht
werden, wenn sich das Fahrzeug in einem stehenden Zustand im Besitz des Mieters befindet. Der Selbstbehalt
wird immer zu vollen Lasten dem Mieter verrechnet. Nicht versichert sind: Sch??den im Fahrzeug, an Felgen und
Pneu, Motor und Getriebesch??den und jegliche weitere nicht erw??hnte Sch??den, die nicht durch eine
Haftpflicht- oder Kaskoversicherung gedeckt sind. Bei Missachtung der Allgemeinen Gesch??ftsbedingungen
entf??llt der Versicherungsschutz des Mieters komplett.
Konsum von Alkohol, Drogen oder andere einschr??nkende Substanzen (wie z.B. starke Medikamente) sind
w??hrend der Mietzeit und der Benutzung des Fahrzeuges strickt untersagt.
RS Beschriftungen beh??lt sich das Recht, bei grobfahrl??ssigem und gesetzeswidrigem Fahren Anzeige gegen
den Mieter zu erstatten. Darunter geh??ren sowohl der Missbrauch von Alkohol, Drogen und/oder andere
einschr??nkende Substanzen sowie ??berh??hte und/oder nicht angepasste Geschwindigkeit bei Regen,
Schneefall und/oder Eisgl??tte sowie auch durch Sch??den, die durch nicht einhalten des ordnungsgem??ssen
Mindestabstandes an dem Fahrzeug entstehen. S??mtliche Kosten, die durch einen der genannten Vorf??lle
entsteht, sind sofort zu Lasten des Mieters zu bezahlen.
Verbote
Rauchen, Essen und Trinken (ausser Wasser) im Fahrzeug ist strikt untersagt! Ebenfalls sind Fahrten ohne
erforderlichen und g??ltigen F??hrerausweis f??r die entsprechende Fahrzeugkategorie, Lernfahrten, Abschleppen,
Autorennen und ?? Meile sowie Teilnahme an Rennsport-Anl??ssen strikt verboten!
Das Ausschalten des ESC(ESP) strengstens untersagt.
Bei Missachtung beh??lt RS Beschriftungen sich das Recht, dem Mieter eine Umtriebsgeb??hr in H??he von CHF
500.- in Rechnung zu stellen. Bei schweren Delikten erh??lt RS Beschriftungen ebenfalls das Recht, Anzeige
gegen den Mieter zu erstatten sowie die Umtriebsgeb??hr zu erh??hen und die durch das Strafdelikt entstandenen
Kosten f??r Gericht, Anw??lte etc. in Rechnung zu stellen. Ebenfalls wird dem Mieter bei Missachtung der Verbote
der komplette Versicherungsschutz verweigert.
Geschwindigkeitsbussen
Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsbussen, Parkbussen oder andere Kosten, die in Zusammenhang mit
ordnungswidrigem Verhalten entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
??bergabe / R??ckgabe
Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die ??ber- und R??ckgabe des Fahrzeuges am Standort in 4702
Oensingen, Hauptstrasse 27. Andere ??ber- und R??ckgabeorte sind mind. 24h im Voraus mit RS Beschriftungen zu
vereinbaren. RS Beschriftungen haftet nicht f??r Aktivit??ten, R??ckfahrten oder ??hnliches des Mieters, die nach der
vereinbarten Mietdauer zu tragen kommen.
Versp??tungen
Wenn der Mieter die vereinbarte Mietzeit ??berschreitet wird ihm dies zus??tzlich verrechnet.
Ab 30 Min 50.-
Ab 1 Stunde 100.-
Instruktionsfahrt
Die Instruktionsfahrt ist Pflicht, dauert ca. 10 Minuten und ist kostenlos im Service inbegriffen. Nach der
Instruktionsfahrt wird das gemietete Fahrzeug auf M??ngel gepr??ft, die schriftlich und bildlich festgehalten werden.
Sobald die ??berpr??fung erfolgt ist, kann der Mieter mit der Fahrt beginnen. Bei R??ckgabe des Fahrzeuges
werden die bestehenden M??ngel gepr??ft und abgeglichen. Ergeben sich neue M??ngel, werden jene dem Mieter
zu vollen Lasten in Rechnung gestellt.
Treibstoff
Der Treibstoff geht immer zu Lasten des Mieters. Das gemietete Fahrzeug wird stets vollgetankt oder vollgeladen
zur Verf??gung gestellt und ist auch stets vollgetankt oder vollgeladen zur??ck zu geben. WICHTIG: Die Quittung
ist mitzubringen.
Fehlmanipulationen
Sch??den am Fahrzeug durch ??berdrehung des Motors, ??berhitzen der Kupplung durch langes Schleifen,
Kavalierstarts, ??berm????iger Reifenverschleiss oder jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen vollumf??ngliche
Haftung durch den Mieter. S??mtliche Sch??den k??nnen mittels Computer nachgewiesen werden. Die Fahrt wird
mittels Fahrtenbuchsschreiber aufgezeichnet. RS Beschriftungen beh??lt sich das Recht, diese Daten im Streitfall
zu verwenden.
Fahren durch eine Drittperson
Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung von RS Beschriftungen auf weitere
Fahrer ??bertragen. Diese Fahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss namentlich zu nennen. Ebenfalls
sind eine g??ltige Telefonnummer sowie die Kopie dessen g??ltigen F??hrerausweises abzugeben. RS
Beschriftungen kann benannte Fahrer vom Nutzungsrecht ohne Begr??ndung ausschliessen. Das Nutzungsrecht
darf nicht an unbenannte Dritte ??bertragen werden. Bei Missachtung hat RS Beschriftungen das Recht, dem
Mieter den doppelten Tarif in Rechnung zu stellen.
Datenschutz
Folgende pers??nliche Daten des Mieters k??nnen vom Vermieter EDV ??? m??ssig verarbeitet werden (werden nicht
an Dritte weitergegeben): Name, Vorname, Anschrift, E-Mail, Fax und Telefonnummer, Handynummer,
Geburtsdatum des Mieters sowie Kopien von F??hrerschein und Ausweis/Pass/ID.
Gerichtsstand
Bei rechtlichen Verfahren wird in jedem Fall Schweizer Recht angewendet. Der Gerichtsstand befindet sich in
4500 Solothurn (CH).