ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Voraussetzungen

Mindestalter des Mieters liegt bei 18 Jahren. Der Mieter muss für das entsprechende Fahrzeug einen gültigen
Ausweis vorweisen, den er mindestens seit einem ganzen Jahr besitzt.

Kaution (Selbstbehalt)

Ohne Kaution ( Oder nach persönlicher Vereinbarung wird im Vertrag festgehalten)
Selbstbehalt: CHF 2’000.-

Reservationen

Reservationen sind elektronisch mittels Kontaktformular auf rs-beschriftungen.ch oder nach telefonischer
Absprache gegen ein vereinbartes Entgelt möglich. Reservationsbestätigungen erfolgen entweder per E-Mail
oder telefonisch.
Reservationen, welche nicht eingehalten werden, müssen mindestens 48h vor Mietbeginn wieder annulliert
werden. RS Beschriftungen behält sich das Recht, für die Annullierung einer Reservation eine Umtriebsgebühr
in Höhe von CHF 50.- in Rechnung zu stellen. Eine Reservation ist erst dann gültig, wenn der entsprechend
geschuldete und vereinbarte Reservationsbetrag einbezahlt wurde.

Haftungsausschlüsse

RS Beschriftungen haftet in keiner Weise dem Mieter gegenüber für Umtriebe und/oder Ausfälle jeglicher Art.
Darunter gehören zum einen die Verfügbarkeit des Fahrzeuges, Zustand des Fahrzeuges sowie Wartungen, die
nicht seitens des Mieters verursacht wurden.

Unfälle

Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, umgehend RS Beschriftungen telefonisch zu informieren.
Ebenfalls ist er dazu verpflichtet, sich mit der zuständigen kantonalen Polizei in Verbindung zu setzen, um einen
Unfallrapport erstellen zu lassen.

Schäden, die durch einen Unfall entstanden sind, sind zu voller Last vom Mieter zu tragen und zu verantworten.
RS Beschriftungen behält sich das Recht entsprechende Mehrkosten dem Mieter zu verrechnen, die durch den
zukünftigen Ausfall des Fahrzeuges entstehen.

Vorbehalte / Ausschlüsse

RS Beschriftungen behält sich das Recht, bei schlechtem Wetter das gemietete Fahrzeug nicht auszuhändigen.
Entsprechend verpflichtet sich RS Beschriftungen mit dem Mieter einen neuen Termin zu vereinbaren. Für
dieses Verfahren entstehen keine Mehrkosten.

Ausland

Das gemietete Fahrzeug darf ausschliesslich in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können
durch RS Beschriftungen beschlossen werden und sind schriftlich festzuhalten. Ausserdem behält sich RS
Beschriftungen vor, allfällige Auslandszuschläge dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Versicherung

Eine Motorfahrzeughaftpflicht- sowie eine Vollkaskoversicherung sind inklusive. Der Selbstbehalt bei Schäden,
die durch den Mieter verursacht werden, beträgt CHF 2000.-. Dies gilt ebenfalls für Schäden, die verursacht
werden, wenn sich das Fahrzeug in einem stehenden Zustand im Besitz des Mieters befindet. Der Selbstbehalt
wird immer zu vollen Lasten dem Mieter verrechnet. Nicht versichert sind: Schäden im Fahrzeug, an Felgen und
Pneu, Motor und Getriebeschäden und jegliche weitere nicht erwähnte Schäden, die nicht durch eine
Haftpflicht- oder Kaskoversicherung gedeckt sind. Bei Missachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
entfällt der Versicherungsschutz des Mieters komplett.

Konsum von Alkohol, Drogen oder andere einschränkende Substanzen (wie z.B. starke Medikamente) sind
während der Mietzeit und der Benutzung des Fahrzeuges strickt untersagt.

RS Beschriftungen behält sich das Recht, bei grobfahrlässigem und gesetzeswidrigem Fahren Anzeige gegen
den Mieter zu erstatten. Darunter gehören sowohl der Missbrauch von Alkohol, Drogen und/oder andere
einschränkende Substanzen sowie überhöhte und/oder nicht angepasste Geschwindigkeit bei Regen,
Schneefall und/oder Eisglätte sowie auch durch Schäden, die durch nicht einhalten des ordnungsgemässen
Mindestabstandes an dem Fahrzeug entstehen. Sämtliche Kosten, die durch einen der genannten Vorfälle
entsteht, sind sofort zu Lasten des Mieters zu bezahlen.

Verbote

Rauchen, Essen und Trinken (ausser Wasser) im Fahrzeug ist strikt untersagt! Ebenfalls sind Fahrten ohne
erforderlichen und gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie, Lernfahrten, Abschleppen,
Autorennen und ¼ Meile sowie Teilnahme an Rennsport-Anlässen strikt verboten!
Das Ausschalten des ESC(ESP) strengstens untersagt.

Bei Missachtung behält RS Beschriftungen sich das Recht, dem Mieter eine Umtriebsgebühr in Höhe von CHF
500.- in Rechnung zu stellen. Bei schweren Delikten erhält RS Beschriftungen ebenfalls das Recht, Anzeige
gegen den Mieter zu erstatten sowie die Umtriebsgebühr zu erhöhen und die durch das Strafdelikt entstandenen
Kosten für Gericht, Anwälte etc. in Rechnung zu stellen. Ebenfalls wird dem Mieter bei Missachtung der Verbote
der komplette Versicherungsschutz verweigert.

Geschwindigkeitsbussen

Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsbussen, Parkbussen oder andere Kosten, die in Zusammenhang mit
ordnungswidrigem Verhalten entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Übergabe / Rückgabe

Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Über- und Rückgabe des Fahrzeuges am Standort in 4702
Oensingen, Hauptstrasse 27. Andere Über- und Rückgabeorte sind mind. 24h im Voraus mit RS Beschriftungen zu
vereinbaren. RS Beschriftungen haftet nicht für Aktivitäten, Rückfahrten oder ähnliches des Mieters, die nach der
vereinbarten Mietdauer zu tragen kommen.

Verspätungen

Wenn der Mieter die vereinbarte Mietzeit überschreitet wird ihm dies zusätzlich verrechnet.
Ab 30 Min 50.-
Ab 1 Stunde 100.-

Instruktionsfahrt

Die Instruktionsfahrt ist Pflicht, dauert ca. 10 Minuten und ist kostenlos im Service inbegriffen. Nach der
Instruktionsfahrt wird das gemietete Fahrzeug auf Mängel geprüft, die schriftlich und bildlich festgehalten werden.
Sobald die Überprüfung erfolgt ist, kann der Mieter mit der Fahrt beginnen. Bei Rückgabe des Fahrzeuges
werden die bestehenden Mängel geprüft und abgeglichen. Ergeben sich neue Mängel, werden jene dem Mieter
zu vollen Lasten in Rechnung gestellt.

Treibstoff

Der Treibstoff geht immer zu Lasten des Mieters. Das gemietete Fahrzeug wird stets vollgetankt oder vollgeladen
zur Verfügung gestellt und ist auch stets vollgetankt oder vollgeladen zurück zu geben. WICHTIG: Die Quittung
ist mitzubringen.

Fehlmanipulationen

Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors, überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen,
Kavalierstarts, übermäßiger Reifenverschleiss oder jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen vollumfängliche
Haftung durch den Mieter. Sämtliche Schäden können mittels Computer nachgewiesen werden. Die Fahrt wird
mittels Fahrtenbuchsschreiber aufgezeichnet. RS Beschriftungen behält sich das Recht, diese Daten im Streitfall
zu verwenden.

Fahren durch eine Drittperson

Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung von RS Beschriftungen auf weitere
Fahrer übertragen. Diese Fahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss namentlich zu nennen. Ebenfalls
sind eine gültige Telefonnummer sowie die Kopie dessen gültigen Führerausweises abzugeben. RS
Beschriftungen kann benannte Fahrer vom Nutzungsrecht ohne Begründung ausschliessen. Das Nutzungsrecht
darf nicht an unbenannte Dritte übertragen werden. Bei Missachtung hat RS Beschriftungen das Recht, dem
Mieter den doppelten Tarif in Rechnung zu stellen.

Datenschutz

Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter EDV – mässig verarbeitet werden (werden nicht
an Dritte weitergegeben): Name, Vorname, Anschrift, E-Mail, Fax und Telefonnummer, Handynummer,
Geburtsdatum des Mieters sowie Kopien von Führerschein und Ausweis/Pass/ID.

Gerichtsstand

Bei rechtlichen Verfahren wird in jedem Fall Schweizer Recht angewendet. Der Gerichtsstand befindet sich in
4500 Solothurn (CH).